Elektromobilität wird gefördert!

Hier geben wir dir einen kurzen Überblick über einige Fördermöglichkeiten. Dies dient nur als zusätzliche Information.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann kein Gewähr übernommen werden.

Kontaktiere bitte immer auch die verantwortliche Förderstelle(n)!

Förderungen für Private (Österreich)

Österreich (Bund)

2024 wird der Kauf eines E-PKWs vom Bund mit 3000 EUR gefördert.

Registrierungen sind bis 31.03.2025 möglich.

Für die Förderung muss der Anteil der österreichischen Automobilimporteure (2000 EUR netto) auf der Rechnung des Fahrzeugs ausgewiesen und in Abzug gebracht worden sein.

Weitere Informationen:

Anschlussförderungen

Im Zuge der E-Fahrzeug Förderung des Bundes können Privatpersonen gegebenenfalls auch eine Anschlussförderung ihres Bundeslandes in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen:

Österreich (Bund)

2024 wird unabhängig vom Fahrzeugkauf (!) die Anschaffung einer kommunikationsfähigen Wallbox (Ladestation) oder eines kommunikationsfähigen intelligenten Ladekabels (kommunikationsfähige mobile Ladestation) mit einem Zuschuss von 50% (bis zu 600 Euro) gefördert.

Bei Beantragung einer Wallbox: Rechnung und Bestätigung des ausführenden Elektroinstallateurs über die erfolgte Installation, adressiert an den/die AntragstellerIn.

Bei Anschaffung eines intelligenten Ladekabels: Rechnung über den Kauf des intelligenten Ladekabels.

Gebrauchte Ladeinfrastruktur wird nicht gefördert.

Registrierungen sind bis 31.03.2025 möglich.

Die Förderung für E-Ladeinfrastruktur beträgt:

  • bis zu 600 Euro für ein kommunikationsfähiges intelligentes Ladekabel oder
  • bis zu 600 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox (Heimladestation) in einem Ein-/Zweifamilienhaus oder
  • bis zu 900 Euro für eine kommunikationsfähige Wallbox in einem Mehrparteienhaus als Einzelanlage oder
  • bis zu 1.800 Euro für eine kommunikationsfähige Ladestation mit Lastmanagement bei Installation in einem Mehrparteienhaus als Teil einer Gemeinschaftsanlage

Wallboxen bzw. intelligente Ladekabel können auch separat (unabhängig vom Fahrzeugkauf) zur Förderung beantragt werden.

Wallboxen müssen von einem konzessionierten Elektrofachbetrieb installiert und bei ≥ 3,6 kVA beim Netzbetreiber gemeldet werden.

Förderfähig sind die Geräte und die Installationskosten.

Bei Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern kann zusätzlich die Errichtung der Basisinfrastruktur gefördert werden.
Netzentgelte sind nicht förderfähig.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt und ist mit 50% der Anschaffungskosten begrenzt.
Bei geringen Investitionskosten ist daher eine Reduzierung der oben angeführten Pauschalbeträge möglich.

Somit können weiterhin Ladeinfrastruktur und E-Fahrzeug (batterieelektrisch) gemeinsam gefördert werden oder nur die Ladeinfrastruktur alleine.

Alle Wallboxen und intelligenten Ladekabel müssen über einen der Kommunikationsstandards – OCPP oder Modbus – verfügen!

Weitere Informationen:

Förderungen für Betriebe (Österreich)

Österreich (Bund)

Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist.
Jeder geförderte Ladepunkt muss einzeln abgesichert sein.

Seit 2021 werden Ladenstellen mit öffentlicher und nicht öffentlicher Zugänglichkeit gefördert.

Mobile Ladestationen (mobile, intelligente Ladekabel) werden für Unternehmen / Gewerbetreibende / Betriebe etc. nicht gefördert.

Für Ladepunkte, die auch öffentlich zugänglich sind, gewährt der Staat einen Zuschuss von

  • 1.000 Euro (AC 11 bis 22 kW)
  • 9.000 Euro (DC bis zu 100 kW)
  • 18.000 Euro (DC zwischen 100 kW und 300 kW)
  • 30.000 Euro (DC ab 300 kW).

Für rein betrieblich genutzte Ladepunkte (also nicht öffentlich) gibt es 500 Euro (AC) bzw. zwischen 3.000 und 15.000 Euro (DC).

Die Fördersätze für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine sind Pauschalfördersätze, welche auf maximal 30% der förderfähigen Kosten begrenzt sind.

Nachfolgend aufgelistete Förderungen werden grundsätzlich NACH der Umsetzung gewährt (gemäß De-Minimis Regelung).

Wichtig ist, dass öffentlich zugängliche Ladepunkte mindestens über einen MID-zertifizierten Zähler verfügen müssen.

Für nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte ist das nicht der Fall.

Alle Ladepunkte müssen die Möglichkeit zur Integration der Ladestation in ein Lastmanagement haben.
Dies muss über die Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus sichergestellt werden.

Weitere Informationen: