Elektromobilität wird gefördert!

Hier geben wir dir einen kurzen Überblick über einige Fördermöglichkeiten. Dies dient nur als zusätzliche Information.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen kann kein Gewähr übernommen werden.

Kontaktiere bitte immer auch die verantwortliche Förderstelle(n)!

Hinweis: Das Förderprogramm in Österreich „E-Mobilität 2024“ wurde aufgrund des ausgeschöpften Budgets vorzeitig beendet. Neue Registrierungen sind nicht mehr möglich. Anträge für bereits registrierte Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur können jedoch weiterhin gefördert werden. Falls du schon registriert bist, stelle sicher, dass du deinen Antrag rechtzeitig einreichst und erhalte bis zu 600 EUR! Alle Infos und Voraussetzungen findest du hier: https://www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/e-mobilitaet-2024

Förderungen für Private (Österreich)

Österreich (Bund)

2024 wird der Kauf eines E-PKWs vom Bund mit 3000 EUR gefördert.

Registrierungen sind bis 31.03.2025 möglich.

Für die Förderung muss der Anteil der österreichischen Automobilimporteure (2000 EUR netto) auf der Rechnung des Fahrzeugs ausgewiesen und in Abzug gebracht worden sein.

Weitere Informationen:

Anschlussförderungen

Im Zuge der E-Fahrzeug Förderung des Bundes können Privatpersonen gegebenenfalls auch eine Anschlussförderung ihres Bundeslandes in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen:

Förderungen für Betriebe (Österreich)

Österreich (Bund)

Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist.
Jeder geförderte Ladepunkt muss einzeln abgesichert sein.

Seit 2021 werden Ladenstellen mit öffentlicher und nicht öffentlicher Zugänglichkeit gefördert.

Mobile Ladestationen (mobile, intelligente Ladekabel) werden für Unternehmen / Gewerbetreibende / Betriebe etc. nicht gefördert.

Für Ladepunkte, die auch öffentlich zugänglich sind, gewährt der Staat einen Zuschuss von

  • 1.000 Euro (AC 11 bis 22 kW)
  • 9.000 Euro (DC bis zu 100 kW)
  • 18.000 Euro (DC zwischen 100 kW und 300 kW)
  • 30.000 Euro (DC ab 300 kW).

Für rein betrieblich genutzte Ladepunkte (also nicht öffentlich) gibt es 500 Euro (AC) bzw. zwischen 3.000 und 15.000 Euro (DC).

Die Fördersätze für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine sind Pauschalfördersätze, welche auf maximal 30% der förderfähigen Kosten begrenzt sind.

Nachfolgend aufgelistete Förderungen werden grundsätzlich NACH der Umsetzung gewährt (gemäß De-Minimis Regelung).

Wichtig ist, dass öffentlich zugängliche Ladepunkte mindestens über einen MID-zertifizierten Zähler verfügen müssen.

Für nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte ist das nicht der Fall.

Alle Ladepunkte müssen die Möglichkeit zur Integration der Ladestation in ein Lastmanagement haben.
Dies muss über die Kommunikationsstandards OCPP oder Modbus sichergestellt werden.

Weitere Informationen: