Kfw-Förderung für Ladeinfrastruktur für Gewerbe & Kommunen
Die Förderung betrifft ausschließlich gewerbliche Antragsteller in Deutschland (Betriebe und Kommunen), die im Rahmen der KfW-441 und der KfW-439, Ladestationen für die Elektromobilität fördern lassen möchten.
Die Infos zur KfW-440 Förderung für Privatpersonen in Deutschland findest du hier: https://www.nic-e.shop/kfw
Förderung für Unternehmen (KfW-441)
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge wird der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind, gefördert. An den Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.
Gefördert werden:
- der Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung*
- der Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
- Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen
* Eine intelligent gesteuerte Ladestation kann mit anderen Komponenten des Stromnetzes kommunizieren – zum Beispiel, um die Ladeleistung zu begrenzen oder zeitlich zu verschieben.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Ladestationen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Energieversorger.
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge werden gefördert:
- Unternehmen
- Einzelunternehmer
- freiberuflich Tätige
- kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
- gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
Weitere Details findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!
Bevor du deine Ladestation bestellst, musst du einen Antrag direkt im KfW-Zuschussportal stellen.
Der Link sowie Informationen zum Zuschussportal lautet wie folgt:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Zuschussportal/Online-Antrag-Ladestationen-für-Elektrofahrzeuge-im-Unternehmen/
Bitte berücksichtige, dass die Anzahl der Ladepunkte bei der Antragstellung angegeben werden muss und nachträglich nicht mehr erhöht werden kann. Kommen später noch weitere Ladepunkte hinzu, muss für diese ein eigener Antrag gestellt werden.
Infos dazu und weitere Details findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!
Zuschusshöhe und Auszahlung
- Du erhältst einen Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt.
Die Anzahl der Ladepunkte gibst du schon im Antrag an. - Die Gesamtkosten müssen mindestens 1.285,71 Euro betragen, sonst kannst du keinen Zuschuss erhalten.
- Wenn deine Ladestationen mehrere Ladepunkte haben, kannst du pro Ladepunkt 900 Euro Zuschuss erhalten – vorausgesetzt, deine Gesamtkosten liegen über 1285,71 Euro pro Ladepunkt. Ansonsten wird der Zuschuss auf 70% der Gesamtkosten reduziert (siehe Tabelle im Link unten).
- Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
Infos und weitere Details findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!
Folgende Ladestationen aus unserem Sortiment sind aktuell förderfähig:
ChargeAmps (alle Ladestationen unseres Sortiments!)
DiniTech
Easee
Fronius
go-e
KEBA
- KeContact P30 C-Serie (ohne Kabel; Buchse)
- KeContact P30 C-Serie (mit Kabel)
- KeContact P30 X-Serie (ohne Kabel; Buchse)
- KeContact P30 X-Serie (mit Kabel)
Mennekes
SMA
Vestel
- Home Smart EVC04-A11SW-T2P (mit 5m Kabel)
- Home Smart EVC04-A11SWA-T2P (mit 5m Kabel und integr. FI Typ A)
- Home Smart EVC04-A11SWA-T2P7 (mit 7m Kabel und integr. FI Typ A)
- Home Smart EVC04-AC22SW (ohne Kabel; Buchse)
- Home Smart EVC04-AC22SW-T2P (mit 5m Kabel)
Webasto
Eine Liste aller aktuell förderfähigen Ladestationen findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!
Die maximal erlaubte Ladeleistung beträgt 22 kW.
Weitere Details findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!
- Du musst den KfW-Zuschuss für Unternehmen vor Bestellung beziehungsweise Erwerb der Ladestation beantragen. Dafür ist es nicht erforderlich, ein Angebot vom Verkäufer oder Installateur einzuholen.
- Ein positiver Bescheid der KfW ist für dich der Startschuss zum Kaufen der gewünschten Ladestation für Elektroautos.
- Nach der Installation und Inbetriebnahme der förderfähigen Ladestation, registrierst du diese über die Online-Plattform OBELIS der NOW GmbH.
Die dabei generierte Reporting ID benötigst du für die Auszahlung der Förderung durch die KfW. - Anschließend beantragst du im KfW-Zuschussportal die Auszahlung der KfW-Förderung. Dabei musst du die ordnungsgemäße Realisierung des Kaufs und der Installation der Ladestation bestätigen, die von der NOW GmbH erhaltene Reporting-ID eintragen und alle Rechnungen sowie Nachweise des Vorhabens hochladen. Allerdings kannst du diese laut KfW voraussichtlich erst Ende Februar 2022 einreichen.
Weitere Details findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!
Förderung für Kommunen (KfW-439)
Mit dem Zuschuss „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ werden Ladestationen an Stellplätzen, die nur für Beschäftigte der Kommunen zugänglich sind, gefördert. Aufgeladen werden können kommunal genutzte Fahrzeuge sowie privat genutzte Fahrzeuge der Beschäftigten, jeweils eingesetzt für nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des EU-Beihilfenrechts.
Gefördert werden:
- der Kaufpreis einer neuen Ladestation mit maximal 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt, inklusive Batteriespeicher
- die Kosten für Einbau und Netzanschluss der Ladestation, inklusive aller Installationsarbeiten
Voraussetzung für die Förderung ist, dass für die Ladestationen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien genutzt wird – zum Beispiel direkt aus der eigenen Photovoltaik-Anlage oder über einen Energieversorger.
Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für
- öffentlich zugängliche Ladestationen
- Ladestationen, die für wirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne des EU-Beihilfenrechts eingesetzt werden
Mit dem Zuschuss „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen“ werden gefördert:
- Kommunen und Landkreise
- deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe
- kommunale Zweckverbände
Erreicht ein Antragsteller alleine nicht den Mindestzuschussbetrag von 9.000 Euro, können sich auch mehrere Antragsberechtigte zusammenschließen, sofern ein Antragsberechtigter die Antragstellung übernimmt. Dieser wird alleiniger Vertragspartner der KfW.
Unternehmen (einschließlich kommunaler Unternehmen) stellen ihren Antrag im Förderprodukt: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/Förderprodukte/Ladestationen-für-Elektrofahrzeuge-Unternehmen-(441)/
Weitere Details findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!
Stelle deinen Antrag (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) direkt bei der KfW. Am einfachsten geht’s per E-Mail: Sende den Antrag an [email protected].
Wichtig: Beantrage den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens.
Als Beginn eines Vorhabens gilt die verbindliche Bestellung der Ladestation beziehungsweise der Abschluss des Lieferungs- und Leistungsvertrags.
Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Infos dazu und weitere Details findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!
Zuschusshöhe und Auszahlung
- Der Zuschuss beträgt 70 % der förderfähigen Gesamtkosten, aber maximal 900 Euro pro Ladepunkt .
- Die Zuschusssumme muss mindestens 9.000 Euro betragen – bündele also mindestens 10 Ladepunkte in einem Antrag.
- Die Gesamtkosten müssen mindestens 12.857,14 Euro betragen.
Infos und weitere Details findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!
Folgende Ladestationen aus unserem Sortiment sind aktuell förderfähig:
ChargeAmps (alle Ladestationen unseres Sortiments!)
DiniTech
Easee
Fronius
go-e
KEBA
- KeContact P30 C-Serie (ohne Kabel; Buchse)
- KeContact P30 C-Serie (mit Kabel)
- KeContact P30 X-Serie (ohne Kabel; Buchse)
- KeContact P30 X-Serie (mit Kabel)
Mennekes
SMA
Vestel
- Home Smart EVC04-A11SW-T2P (mit 5m Kabel)
- Home Smart EVC04-A11SWA-T2P (mit 5m Kabel und integr. FI Typ A)
- Home Smart EVC04-A11SWA-T2P7 (mit 7m Kabel und integr. FI Typ A)
- Home Smart EVC04-AC22SW (ohne Kabel; Buchse)
- Home Smart EVC04-AC22SW-T2P (mit 5m Kabel)
Webasto
Eine Liste aller aktuell förderfähigen Ladestationen findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!
Die maximal erlaubte Ladeleistung beträgt 22 kW.
Weitere Details findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!
- Stelle deinen Antrag (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) direkt bei der KfW. Am einfachsten geht’s per E-Mail: Sende den Antrag an [email protected].Wichtig: Beantrage den Zuschuss vor Beginn des Vorhabens.
Als Beginn eines Vorhabens gilt die verbindliche Bestellung der Ladestation beziehungsweise der Abschluss des Lieferungs- und Leistungsvertrags.
Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. - Die KfW prüft Ihre Unterlagen und stellt den Zuschuss bereit.
- Reporting
Du hast deine Ladestation errichtet und in Betrieb genommen? Dann erfasse jetzt die Daten zur Ladestation auf der Online-Plattform der „OBELIS gewerblich“ – (Online-Berichterstattung Ladeinfrastruktur) unter www.obelis.now-gmbh.de der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur unter dem Dach der NOW. Diese Daten benötigt die KfW für eine wissenschaftliche Begleitforschung.Nachweis der Mittelverwendung
Nach Abschluss deines Vorhabens, spätestens jedoch 12 Monate nach Förderzusage, reiche das Formular Verwendungsnachweis und Auszahlung (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) bei der KfW ein. - Sobald die KfW das Formular Verwendungsnachweis und Auszahlung (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) beanstandungsfrei geprüft hat, wird dir der Zuschuss ausbezahlt.
Weitere Details findest du auf der Infoseite der KfW-Bank!