ÖSTERREICH: ABSENKUNG DER UMSATZSTEUER FÜR PHOTOVOLTAIKMODULE AB 01.01.2024
Lieferungen und Erwerb von Photovoltaikmodulen (samt Zubehör) ab dem 01.01.2024, erfolgen für Kunden/Kundinnen aus Österreich zum Nullsteuersatz, wenn die Bedingungen gemäß § 28 Abs. 62 UStG 1994 erfüllt sind.
28 Abs. 62 UStG 1994 regelt, dass auf die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen befristet ab 1. Jänner 2024 keine Umsatzsteuer mehr anfällt.
Als österreichische/r Kunde/Kundin kannst du sowohl auf den anwendbaren Produktseiten als auch an der Kasse eine Auswahl treffen, ob du die Komponenten inkl. 20% Umsatzsteuer oder inkl. 0% Umsatzsteuer erwerben möchtest – sofern du die Voraussetzungen erfüllst. Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, musst du an der Kasse auch akzeptieren, dass du die Voraussetzungen für einen Erwerb mit 0% Umsatzsteuer gemäß § 28 Abs. 62 UStG 1994 erfüllst.
Weiteres siehe: Gesetzestext
Weitere Details und häufig gestellte Fragen kannst du auf der Webseite des Bundesministerium für Finanzen entnehmen: FAQs Bundesministerium für Finanzen
Folgende Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt sein:
(a) Erwerb / Installation von Photovoltaikmodulen;
photovoltaikanlagenspezifische Komponenten (Zubehör) wie bspw. Wechselrichter, Dachhalterungen, Energiemanagementsysteme, Solarkabel oder Einspeisesteckdosen, die keinen eigenen Zweck, sondern ein Mittel darstellen, um die Lieferung des Photovoltaikmoduls zum Betrieb einer Photovoltaikanlage unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen, teilen nach allgemeinen Grundsätzen der Einheitlichkeit der Leistung das umsatzsteuerliche Schicksal (Nullsteuersatz) der Lieferung des Photovoltaikmoduls(b) Zeitraum des Erwerbs bzw. der Installation zwischen 1.1.2024 und 31.12.2025
(c) Lieferungen oder Installationen an oder die innergemeinschaftlichen Erwerbe bzw. Einfuhren müssen durch den Betreiber erfolgen.
(d) Die Engpassleistung der Photovoltaikanlage (insgesamt) beträgt nicht mehr als 35 kW (peak).
(e) Die Photovoltaikanlage wird durch den Betreiber/die Betreiberin auf oder in der Nähe von bestimmten Gebäuden betrieben, insbesondere Wohngebäude.
(f) Weitere Voraussetzung ist, dass für die betreffende Photovoltaikanlage bis zum 31. Dezember 2023 kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021 in der geltenden Fassung, eingebracht worden ist, es sei denn, dieser wurde abgelehnt oder die Inbetriebnahmefrist wurde nicht eingehalten.
Die Lieferung mit der abgesenkten Umsatzsteuer von 0% erfolgt nur dann, wenn die gesetzlichen Regelungen erfüllt sind.
Solltest du bzw. deine Bestellung die Rahmenbedingungen nicht erfüllen, können wir dich per E-Mail über den weiteren Ablauf informieren. Alternativ hast du jederzeit die Möglichkeit auf der Produktseite das Produkt inkl. 20% Umsatzsteuer zu erwerben.
Sind deine Angaben falsch oder entstehen durch eine nachträgliche Gesetzesänderung fällige MwSt.-Beträge, sind wir verpflichtet dir diese auch nachträglich in Rechnung zu stellen.
Für die Richtigkeit der oben genannten Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Es gelten die rechtlichen Bestimmungen.
Stand: 27.12.2024
Eine Übersicht aller verfügbaren Photovoltaikprodukte findest du hier: