FÖRDERUNG ERNEUERBAREN-AUSBAU-GESETZ (EAG)
Hier findest du die wichtigsten Informationen für Photovoltaik & Stromspeicher auf einem Blick:
Neuerungen im EAG
I) Neue Fördersystematik: Marktprämie ODER Investitionsförderung
Marktprämie
Für eingespeisten Strom. Als Ausgleich zwischen Produktionskosten von PV-Strom im Vgl. zum (schwankenden) Marktpreis. Reihung & Zuschlag nach Höhe des Gebotswerts (niedrigstes Gebot zuerst).
Investitionsförderung
Einmaliger Zuschuss im Zuge der Neuerrichtung & Erweiterung von PV-Anlagen. Kleinanlagen bis 10 kWp: Fixbetrag nach kWp & Reihung nach Einlangen (A – Vgl. Grafik unten). Anlagen über 10 kWp: Angabe des benötigten Förderbedarfs. Reihung (niedrigster Förderbedarf zuerst) innerhalb von 3 Größenklassen (B, C, D).
II) Neuerungen beim Netzzutritt
Antrag auf Netzzutritt muss in bestimmten Fristen gewährt werden. Anschlusspflicht für Erzeugungsanlagen bis 20 kW, die Einspeisung im Ausmaß der vorhandenen Bezugsleistung ist garantiert. Rückmeldung des Netzbetreibers zum Netzzutritt innerhalb von 4 Wochen vorgeschrieben. Anlagen über 20 kW: Rückmeldung innerhalb 4 Wochen vorgeschrieben, allerdings Stundung möglich.
III) Erneuerbare für jeden: Energiegemeinschaften
Menschen aus ganz Österreich können sich zusammenschließen und gemeinsam eine Energiegemeinschaft bilden. Neben finanziellen Vorteilen können Teilnehmende so aktiv an der Energiewende mitwirken, ohne selbst eine Anlage zu betreiben. Die Dezentralisierung der Energieproduktion und Steigerung der Wertschöpfung in der Region sind weitere Vorteile.